Agentur KI Kreth Immobilien

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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur KI Kreth Immobilien

1. Dienstleistung
Die Agentur KI Kreth Immobilien (im Folgenden „KI Kreth Immobilien“ genannt) erbringt ihre Dienstleistungen gegenüber dem Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“ genannt) auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mitarbeiter sowie sonstige Vertreter von KI Kreth Immobilien sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
2. Immobilienangebote
Die Ihnen zugestellten Exposé-Immobilienangebote durch die Agentur KI Kreth Immobilien werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Inhalte und Darstellung beruhen auf Angaben durch Dritte. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Agentur KI Kreth Immobilien haftet nicht für die Richtigstellung der zugespielten Angaben durch Dritte (Objekt-Eigentümer).
3. Kundenverpflichtung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur KI Kreth Immobilien alle zur Vermarktung des Objekts erforderlichen Informationen und Objektunterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
3.2 Sollte der Kunde selbst einen Abschluss des Hauptvertrages bewirken, so hat er dies der Agentur KI Kreth Immobilien unverzüglich mitzuteilen und eine Kopie des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
3.3 Vorkenntnisse und deren Belegpflicht**
Sollte der Kunde bereits Vorkenntnisse über eine von der Agentur KI Kreth Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss gemäß Ziffer 5 haben, so hat er diese unverzüglich nach Erhalt des Exposés, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich und mit Namensbekennung** der Dritten, die ihm diese Vorkenntnisse vermittelt haben, zu belegen. Eine bloße Angabe, dass Vorkenntnisse bestehen, reicht nicht aus; der Kunde muss nachvollziehbar darlegen, **von wem** er die Informationen erhalten hat.
3.4 Erlöschen von Vorkenntnissen
Vorkenntnisse verfallen, wenn
- zwischen der ursprünglichen Angebotsvorstellung und einem späteren Angebot mehr als 12 Monate liegen,
- der Verkaufspreis des Objekts sich um mehr als 10 % geändert hat, oder
- das Objekt wesentlich weiterentwickelt wurde (z. B. durch Erhalt einer Baugenehmigung oder Projektentwicklung).
In diesen Fällen gelten Vorkenntnisse nur dann weiter, wenn der Kunde sie innerhalb von 3 Werktagen nach Bekanntwerden der Änderung erneut glaubhaft belegt.
3.5 Vertraulichkeit
Der Kunde ist verpflichtet, das Exposé und alle erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, Tochtergesellschaften, Partnerfirmen oder Kooperationsunternehmen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur untersagt. Kommt es aufgrund unbefugter Weitergabe zu einem Vertragsabschluss, so bleibt die volle Provisionspflicht bestehen.
3.6 Schadensersatz bei Rechtsverletzungen
Die Agentur KI Kreth Immobilien behält sich vor, Schadensersatzansprüche wegen unbefugter Weitergabe geltend zu machen. Stellt der Kunde Bilder oder andere Visualisierungen zur Verfügung, garantiert er, dass diese frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie daraus resultierenden Kosten frei.
3.7 Anerkennung der AGB durch Exposé-Entgegennahme
Mit der Entgegennahme des Exposés gelten diese AGB als vom Kunden uneingeschränkt anerkannt. Ein nachträglicher Widerspruch ist ausgeschlossen, sofern er nicht **schriftlich innerhalb von 3 Werktagen** nach Zustellung des Exposés erhoben und von der Agentur KI Kreth Immobilien ausdrücklich bestätigt wird. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
4. Fälligkeit der Vermittlungsprovision
Die Vermittlungsprovision wird mit Abschluss einer notariellen Beurkundung fällig und ist vom Kunden (Käufer, Firma, Tochtergesellschaft, Partnerfirma oder Kooperationsfirma) innerhalb von **3 Werktagen** nach Rechnungsstellung ohne Abzüge an die Agentur KI Kreth Immobilien zu zahlen.
5. Entstehung der Vermittlungsprovision
5.1 Der Anspruch auf eine Vermittlungsprovision der Agentur KI Kreth Immobilien entsteht durch die Erbringung einer Maklerleistung als Dienstleistung (Exposé-Zustellung). Diese umfasst entweder den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Hauptvertrages (z. B. durch Kauf, An‑ und Vorkauf, Pacht, Miete, Tausch, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Erbbaurechten oder vergleichbaren Verträgen), die zumindest mit ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages notariell beurkundet wurden.
5.2 Eine Vertragsgelegenheit gilt als nachgewiesen, sofern der Kunde nach Erhalt der Information nicht unverzüglich schriftlich innerhalb von 3 Werktagen** gegenüber der Agentur KI Kreth Immobilien seine Vorkenntnisse glaubwürdig durch Namensbenennung von Dritten nachweist.
5.3 Sonderklauseln (aufschiebende Bedingungen) bleiben bei der Provisionsauszahlung durch den Käufer unberührt. Die Agentur KI Kreth Immobilien hat ihren Vertrag nach notarieller Beurkundung erfüllt. Die Vermittlungsprovision ist in vollem Umfang vom Käufer nach Rechnungsstellung innerhalb von 3 Werktagen an die Agentur KI Kreth Immobilien zu zahlen.
6. Höhe und Berechnungsgrundlagen der Vermittlungsprovision
Die Vermittlungsprovision wird im Angebot bei der Exposé-Zustellung ausdrücklich genannt und kann nicht nachverhandelt oder gesenkt werden. Im Falle eines erfolgreichen Nachweises eines Käufers bzw. einer erfolgreichen Vermittlung eines Kaufvertrages durch notarielle Beurkundung ist diese fällig und an die Agentur KI Kreth Immobilien innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung zu entrichten. Alle Angaben zur Vermittlungsprovision verstehen sich immer zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
7. Datenschutz
Kundeninformationen (Käufer und Verkäuferpartei) dienen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Agentur KI Kreth Immobilien. Diese werden vertraulich ausgetauscht und ausschließlich zur Kaufabwicklung eines Objekts genutzt.
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle dieser Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Fehlt es an einer solchen, so tritt eine wirksame Ersatzbestimmung in Kraft, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, der sich nicht außergerichtlich klären lässt, so ist das Hamburger Gericht zuständig.

Agentur KI Kreth Immobilien
Kiwittsmoor 10a
22417 Hamburg
Tel: +49 (0)40 572 582 50
E‑Mail: Investment@KI-Kreth-Immobilien.de
www.KI-Kreth-Immobilien.de

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